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VwGH 17.05.1989, 88/13/0066

VwGH 17.05.1989, 88/13/0066

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arbeitnehmer jedweden weiteren Aufwandes im Zusammenhang mit der Nächtigung oder für sie enthebt.
Normen
RS 2
Durch das Erfordernis, daß Werbungskosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen zu dienen haben, wird deutlich, daß die dafür erforderlichen Aufwendungen denjenigen zu treffen haben, um dessen Einnahmen es geht. Durch die Schaffung von Pauschalsätzen kann es zur Anerkennung von

Werbungskosten in einer Höhe kommen, die den tatsächlichen Aufwendungen nicht entspricht; dennoch dient aber die Schaffung von Pauschalsätzen nicht dazu, Werbungskosten auch dort anzuerkennen, wo Aufwendungen zufolge des Verhaltens des Arbeitgebers gar nicht anfallen können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130066.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-63899