Suchen Hilfe
VwGH 18.01.1989, 88/13/0025

VwGH 18.01.1989, 88/13/0025

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;
RS 1
Auch eine nicht gemeinnützige GmbH, deren Unternehmensgegenstand nach dem Gesellschaftsvertrag die Schaffung von Wohnungseigentum ist, ist eine "Vereinigung" iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG, deren statutenmäßige Aufgabe die Schaffung von Wohnungseigentum ist.
Norm
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;
RS 2
Für die Frage, ob es sich um Beträge zur Schaffung von begünstigtem Wohnraum iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG handelt, ist es nicht maßgeblich, in welchem Stadium sich der zu schaffende Wohnraum im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der folgenden Zahlung befunden hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130025.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-63885