VwGH 12.09.1989, 88/11/0184
VwGH 12.09.1989, 88/11/0184
Rechtssatz
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Normen | WehrG 1978 §37 Abs3 lita; WehrG 1978 §44 Abs1; |
RS 1 | Ob ein Verhalten des Präsenzdieners dem Ansehen des Bundesheeres iSd § 44 Abs 1 WehrG abträglich sein konnte und seinem weiteren Verbleib im außerordentlichen Präsenzdienst entgegenstand, kann erst dann beantwortet werden, wenn von der Beh konkrete Feststellungen zum Vorfall getroffen wurden, insb hins des Grades der Alkoholisierung und des in diesem Zustand gezeigten Verhaltens. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988110184.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-63858