VwGH 27.09.1988, 88/10/0094
VwGH 27.09.1988, 88/10/0094
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | § 370 Abs 2 GewO bezieht sich nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur auf die Einhaltung von Verpflichtungen, die sich aus gewerberechtlichen Vorschriften für die Gewerbeausübung ergeben (Hinweis E , 86/18/0014). Die Bestimmungen des LMG für eine Übertretung nach dem LMG lassen sich dem Kompetenztatbestand ANGELGENHEITEN DES GEWERBES UND DER INDUSTRIE nicht zuordnen. |
Normen | LMG 1975 §74; VStG §5 Abs1; VStG §9 Abs1; |
RS 2 | Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die Übertretung des LMG in dieser Eigenschaft nicht strafbar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1988100094.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-63837