Suchen Hilfe
VwGH 25.09.1989, 88/10/0030

VwGH 25.09.1989, 88/10/0030

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
LMG 1975 §9 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z2;
RS 1
Mit der Rechtskraft des Bescheides, mit dem ein Antrag auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben stattgebend erledigt wird, werden zu diesem Antrag ausdrücklich "enventualiter " gestellte Anträge gegenstandslos. Entscheidet die belangte Behörde über diese Eventualanträge, so überschreitet sie die Grenzen ihrer (funktionellen) Zuständigkeit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100030.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-63834