VwGH 25.09.1989, 88/10/0030
VwGH 25.09.1989, 88/10/0030
Rechtssatz
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Normen | LMG 1975 §9 Abs3; VwGG §42 Abs2 Z2; |
RS 1 | Mit der Rechtskraft des Bescheides, mit dem ein Antrag auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben stattgebend erledigt wird, werden zu diesem Antrag ausdrücklich "enventualiter " gestellte Anträge gegenstandslos. Entscheidet die belangte Behörde über diese Eventualanträge, so überschreitet sie die Grenzen ihrer (funktionellen) Zuständigkeit. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988100030.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-63834