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VwGH 01.12.1988, 88/09/0100

VwGH 01.12.1988, 88/09/0100

Rechtssätze


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Normen
BDG 1979 §87 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs2;
RS 1
Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben (Hinweis E 82/09/0002).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/09/0090 E RS 1
Norm
BDG 1979 §87 Abs1;
RS 2
Die Anhebung des Leistungskalküls hat besondere Leistungen hinsichtlich sämtlicher Aspekte der vom Beamten geleisteten Arbeiten zur Voraussetzung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-63828