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VwGH 15.12.1988, 88/08/0270

VwGH 15.12.1988, 88/08/0270

Rechtssätze


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Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1 impl;
RS 1
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist das Verschulden des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten, während das Verschulden einer Kanzleibediensteten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes dem Verschulden der Partei oder des bevollmächtigten Rechtsanwaltes nicht schlechterdings gleichgesetzt werden darf; das Versehen eines Kanzleibediensteten stellt für den Rechtsanwalt und damit für die von ihm vertretene Partei dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO dar, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten nachgekommen ist. Hiebei ist zu beachten, daß der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Aufgaben, die aus dem Bevollmächtigungsvertrag erwachsen, auch insoweit erfüllen muß, als er sich zu ihrer Wahrnehmung seiner Kanzlei als seines Hilfsapparates bedient.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0194 E VwSlg 6182 F/1987 RS 1
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;
RS 2
Der Rechtsanwalt muß gegenüber seiner Kanzlei als seinem Hilfsappart, dessen er sich bei Wahrnehmung der ihm durch Bevollmächtigungsvertrag übertragenen Aufgaben bedient, alle Vorsorgen treffen, die ihm nach dem Bevollmächtigungsvertrag obliegen. Insoweit der Rechtsanwalt diese Vorsorgen nicht in der Art und in dem Maß getroffen hat, wie es von ihm je nach der gegebenen Situation zu erwarten war, kommt ein Verschulden an einer späteren Fristversäumnis iSd § 308 Abs 1 BAO in Betracht. Insbesondere muß der betroffene Rechtsanwalt die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, daß auch die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Setzung von - mit Präklusion sanktionierten - Prozeßhandlungen sichergestellt wird. Dabei ist durch entsprechende Kontrollen unter anderem dafür vorzusorgen, daß Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Ein Rechtsanwalt verstößt danach auch dann gegen eine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumung auszuschließen geeignet sind. Ein Verschulden trifft den Rechtsanwalt in einem solchen Fall nur dann nicht, wenn dargetan wird, daß die Fristversäumung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten des entsprechenden Kanzleiangestellten beruht.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0194 E VwSlg 6182 F/1987 RS 2
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;
RS 3
Ein Versehen des sonst verlässlichen Kanzleiangestellten bei der Abfertigung von Schriftstücken nach ihrer Unterfertigung und Kontrolle durch den Rechtsanwalt, also bei der Kuvertierung, dem Beschriften des Kuverts und der Postaufgabe, sofern nicht ein eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes hinzutritt, ist nicht dem Verschulden des Rechtsanwaltes gleichzusetzen (Hinweis auf B , 88/08/0111 und B , 84/11/0163).
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;
RS 4
Überlässt der Rechtsanwalt, der anlässlich der Kontrolle und Unterfertigung der Beschwerde festgestellt hatte, dass die Kanzleileiterin im Terminkalender einen unrichtigen Endtermin für die Beschwerdeeinbringung eingetragen hatte, nach dem Ersuchen um Richtigstellung der falschen Kalendereintragung die "fristgerechte" Beschwerdeeinbringung der Kanzleileiterin, ohne sich in den noch verbleibenden sechs Tagen von der Erfüllung des Ersuchens um Terminkorrektur oder des Auftrages zur "fristgerechten" Beschwerdeeinbringung zu überzeugen, so liegt kein nur als minderer Grad des Versehens zu wertendes Verschulden des Rechtsanwaltes vor (Hinweis auf B , 87/08/0256).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080270.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-63813