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VwGH 04.07.1989, 88/08/0212

VwGH 04.07.1989, 88/08/0212

Rechtssatz


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Normen
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs2;
RS 1
Bei einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG für bestimmte räumlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens ist es nicht erforderlich, jede einzelne Anordnungsbefugnis anzuführen; wenn, wie im vorliegenden Fall, sogar noch ausgeführt ist, dass der verantwortliche Beauftragte ermächtigt ist, die zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen erforderlichen Anordnungen zu treffen, ist damit auch die erforderliche Überwachung der getroffenen Anordnungen umfasst.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080212.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-63808