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VwGH 14.04.1988, 88/08/0025

VwGH 14.04.1988, 88/08/0025

Rechtssatz


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Normen
ASVG §67 Abs10;
VStG §5 Abs1;
RS 1
Ein in seiner Funktionsausübung durch die Gesellschafter behinderter Geschäftsführer muss entweder sofort im Rechtsweg die unbehinderte Ausübung seiner Funktion erzwingen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden. Hat er dies nicht getan, sondern ist er weiterhin als Geschäftsführer tätig geblieben, obwohl er sich in seiner Pflichterfüllung behindert sah, hat er auch seine Pflichten zur ordnungsgemäßen Entrichtung der die GmbH treffenden Beiträge zur Sozialversicherung verletzt (Hinweis E , 83/13/0110).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080025.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-63784