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VwGH 06.07.1989, 88/06/0142

VwGH 06.07.1989, 88/06/0142

Rechtssatz


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Normen
BauO Stmk 1968;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §25 Abs2 idF 1986/039;
ROG Stmk 1974 §25 Abs3 idF 1986/039;
RS 1
Die Stmk BauO enthält kein allgemeines Immissionsverbot, sodass eine Beschränkung der Immissionen nur im Zusammenhang mit der entsprechenden Flächenwidmung gesehen und geltend gemacht werden kann. Aus der Ausweisung als "Freiland mit der Sondernutzung öffentliche Parkanlage" des Areals im Flächenwidmungsplan 1982 der LH Graz in Zusammenhang mit § 25 Stmk ROG ist nicht ableitbar, welche Vorschriften dem Nachbarn einen subjektiv-öffentlichen Anspruch auf Beschränkung von Immissionen geben sollen. Der NACHBAR besitzt in einem solchen Fall - mangels eines gesetzlich gewährleisteten Immissionsschutzes im § 25 Stmk ROG - kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmung- und Nutzungsart "Freiland, Sondernutzung öffentliche Parkanlage" (hier: Cafe-Restaurant im Park). (Hinweis auf E , 85/06/0013, BauSlg Nr 740 und E , 85/05/0005, BauSlg Nr 766).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988060142.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-63743