VwGH 14.09.1989, 88/06/0120
VwGH 14.09.1989, 88/06/0120
Rechtssatz
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Norm | BauO Tir 1978 §7 Abs4 litb; |
RS 1 | § 7 Abs 4 lit b Tir BauO spricht nicht nur von offenen Balkonen und Erkern, sondern auch von "ähnlichen Bauteilen". Wie der VwGH bereits in seinen E vom , 3174/78 und vom , 81/06/0155, BauSlg 265 ausgesprochen hat, sind darunter horizontale oder vertikale Gliederungen des Gebäudes zu verstehen, denen der Charakter eines Raumes fehlt; dass durch die vorspringenden Teile "Raum" gewonnen wird, steht dem nicht entgegen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988060120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-63741