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VwGH 14.09.1989, 88/06/0120

VwGH 14.09.1989, 88/06/0120

Rechtssatz


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Norm
BauO Tir 1978 §7 Abs4 litb;
RS 1
§ 7 Abs 4 lit b Tir BauO spricht nicht nur von offenen Balkonen und Erkern, sondern auch von "ähnlichen Bauteilen". Wie der VwGH bereits in seinen E vom , 3174/78 und vom , 81/06/0155, BauSlg 265 ausgesprochen hat, sind darunter horizontale oder vertikale Gliederungen des Gebäudes zu verstehen, denen der Charakter eines Raumes fehlt; dass durch die vorspringenden Teile "Raum" gewonnen wird, steht dem nicht entgegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988060120.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-63741