VwGH 21.12.1989, 88/06/0018
VwGH 21.12.1989, 88/06/0018
Rechtssätze
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Normen | B-VG Art139 idF 1975/302; B-VG Art18 Abs2; ROG Slbg 1968 §19 Abs1; ROG Slbg 1968 §19 Abs3 idF 1972/126; Unterlagen zur Beurteilung von Vorhaben gem 19 Abs3 ROG Slbg §1 Abs1 lite; Unterlagen zur Beurteilung von Vorhaben gem 19 Abs3 ROG Slbg §2 P6; |
RS 1 | Gem § 19 Abs 3 Sbg ROG hat der letzte Satz des § 19 Abs 1 Sbg ROG (Verordnungsermächtigung) für Bewilligungsansuchen gem § 19 Abs 3 Sbg ROG sinngemäß zu gelten; eine ausdrückliche Ermächtigung ist zufolge Art 18 Abs 2 B-VG nicht erforderlich. Die Verordnung der Slbg LReg vom , LGBl 19, konnte mit Recht auf § 19 Abs 3 Slbg ROG gestützt werden. Die Aufsichtsbehörde war daher berechtigt, gem § 1 Abs 1 lit e und § 2 Punkt 6 dieser Verordnung die Vorlage der entsprechenden Unterlagen von der mitbeteiligten Gemeinde zu verlangen, eine unzulässige Fristausdehnung liegt daher nicht vor. |
Normen | |
RS 2 | Baubewilligungsbescheiden kommt eine dingliche Wirkung zu, dh. sie sind sachbezogen und unabhängig vom jeweiligen Eigentümer zu betrachten. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass das Rechtsmittel eines Miteigentümers gleichsam automatisch auch als von einem anderen Miteigentümer eingebracht gilt, mögen auch die Wirkungen der Entscheidung über dieses Rechtsmittel für die anderen Miteigentümer iSd dinglichen Wirkung von Baubewilligungsbescheiden rechtsgestaltend sein. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988060018.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-63727