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VwGH 14.03.1989, 88/05/0270

VwGH 14.03.1989, 88/05/0270

Rechtssatz


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Normen
ABGB §435;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
BauO Wr §129 Abs10;
BauO Wr §134 Abs5;
BauRallg;
EGEO Art3 Abs3;
EO §37;
RS 1
Wurde ein baupolizeilicher Auftrag an einen Grundeigentümer als Eigentümer der Baulichkeit erteilt, so ist die Berufung eines Dritten, der behauptet als Pächter Superädifikatseigentümer zu sein, als unzulässig zurückzuweisen. Ist der Dritte tatsächlich Eigentümer, so kann er bei einem allfälligen Vollstreckungsverfahren nach § 37 EO vorgehen (Hinweis auf E 88/06/0206).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050270.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-63720