VwGH 14.03.1989, 88/05/0270
VwGH 14.03.1989, 88/05/0270
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wurde ein baupolizeilicher Auftrag an einen Grundeigentümer als Eigentümer der Baulichkeit erteilt, so ist die Berufung eines Dritten, der behauptet als Pächter Superädifikatseigentümer zu sein, als unzulässig zurückzuweisen. Ist der Dritte tatsächlich Eigentümer, so kann er bei einem allfälligen Vollstreckungsverfahren nach § 37 EO vorgehen (Hinweis auf E 88/06/0206). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988050270.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-63720