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VwGH 29.06.1988, 88/01/0169

VwGH 29.06.1988, 88/01/0169

Rechtssatz


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Normen
MRG §39 Abs4;
MRG §40 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
In allen Fällen, in denen eine Partei sich mit der Entscheidung der Gemeinde nicht zufrieden gibt, fehlt es an der Sachkompetenz des VwGH und an der Beschwerdeberechtigung; dies gilt auch für Fälle, in denen ein Antrag von der Schlichtungsstelle aus formellen Gründen zurückgewiesen wird (§ 39 Abs 4 erster Satz und § 40 Abs 1 erster und zweiter Satz MRG). (Hinweis auf B vom , 0992/74 und vom , 1195/68 sowie auf LGZ Wien MietSlg 29460/11 erg zu §§ 36 Abs 4 und 37 Abs 1 MRG).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010169.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-63598