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VwGH 19.10.1988, 88/01/0002

VwGH 19.10.1988, 88/01/0002

Rechtssatz


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Normen
AVG §66 Abs2;
AVG §66 Abs4;
RS 1
Bei der Überprüfung einer zurückweisenden Entscheidung im Berufungsweg ist die Berufungsbehörde nicht berechtigt, mit der Zurückverweisung der Sache an die Behörde erster Instanz vorzugehen, weil in einem solchen Fall nur die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung zu überprüfen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010002.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-63591