VwGH 19.05.1988, 87/16/0152
VwGH 19.05.1988, 87/16/0152
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Heizanlagen eines Hotelbetriebes, Restaurationsbetriebes, Kaffeebetriebes oder Pensionsbetriebes stellen keine Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art iSd § 2 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 dar. Die in einem Gasthausbetrieb und Hotelbetrieb montierten Feuerlöschgeräte können ebensowenig wie eine Heizanlage als Gegenstände angesehen werden, die typischerweise einen bestimmten Betrieb dienen und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen sind. Sie stellen somit keine spezifischen Einrichtungen für einen Hotelbetrieb, Restaurationsbetrieb, Kaffeebetrieb oder Pensionsbetrieb dar und fallen daher nicht unter die in § 2 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 genannten Vorrichtungen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987160152.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-63538