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VwGH 25.01.1988, 87/15/0155

VwGH 25.01.1988, 87/15/0155

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Für die Gebührenpflicht einer Vollmacht kommt es nicht auf den Zweck der Vollmacht an. Der Umstand, daß von einer Vollmacht erst in der Zukunft Gebrauch gemacht werden kann, verhindert die Entstehung der Gebührenpflicht (die sich nach den hier analog anwendbaren § 16 Abs 1 Z 2 lit a und § 17 Abs 1 und § 17 Abs 2 GebG richtet - Hinweis E , 125/76) nicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150155.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-63498