VwGH 25.01.1988, 87/15/0155
VwGH 25.01.1988, 87/15/0155
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Für die Gebührenpflicht einer Vollmacht kommt es nicht auf den Zweck der Vollmacht an. Der Umstand, daß von einer Vollmacht erst in der Zukunft Gebrauch gemacht werden kann, verhindert die Entstehung der Gebührenpflicht (die sich nach den hier analog anwendbaren § 16 Abs 1 Z 2 lit a und § 17 Abs 1 und § 17 Abs 2 GebG richtet - Hinweis E , 125/76) nicht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987150155.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-63498