VwGH 03.10.1988, 87/15/0116
VwGH 03.10.1988, 87/15/0116
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der Gesellschaftsteuer unterliegt auch der Erwerb von Anteilen der Kommanditisten an einer KG, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern der KG eine KG gehört, durch den ersten Erwerber, oder kurz gesagt, der Ersterwerb von Kommanditanteilen an einer inländischen GmbH & CoKG. Der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegt aber nicht nur die Neugründung einer GmbH & CoKG, sondern auch der erstmalige Eintritt einer GmbG in eine bestehende KG als Komplementär, weil fingiert wird, daß die bisherigen Kommanditisten - oder etwa auch die bisherigen Komplementäre, deren Anteile gleichzeitig in Kommanditanteile umgewandelt werden - zum Zeitpunkt des Eintrittes der KG kraft § 6 Abs 1 Z 4 KVG "Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften" erwerben, wie wohl zivilrechtlich kein Erwerb von Kommanditanteilen vorliegt. |
Norm | KVG 1934 §2 Z1; |
RS 2 | Erwerb bedeutet die erstmalige Zuordnung oder eine Änderung in der Zuordnung eines Gegenstandes zu einem Rechtsträger. § 2 Z 1 KVG betrifft die erstmalige Zuordnung, den ersten Erwerb von Gesellschaftsrechten. |
Normen | |
RS 3 | Für die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht eines Verkehrsvorganges ist allein jener Tatbestand maßgebend, der im Zeitpunkt dieses Verkehrsvorganges vorgelegen hat. Tritt daher eine KG, eine unter einem gegründete GmbH, als Komplementär in eine gleichzeitig gegründete KG ein, so erwirbt im Zeitpunkt des Eintrittes der KG die Person, welche die Kommanditistenposition übernimmt, Gesellschaftsrechte als Ersterwerber nach § 2 Abs 1 KVG iVm § 6 Abs 1 Z 4 KVG. Ist im konkreten Fall in dem für die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht eines Verkehrsvorganges maßgeblichen Zeitpunkt des Eintrittes der GmbH persönlich haftender Gesellschafter einer KG nur eine natürliche Person, so kann dieser persönlich haftende Gesellschafter der KG und nunmehrige Kommanditist der durch den Eintritt der GmbH gebildeten GmbH & Co KG erstmalig im Zeitpunkt des Eintrittes der GmbH in die KG Gesellschaftsrechte an der KG erwerben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6355 F/1988 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987150116.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-63485