VwGH 05.10.1987, 87/15/0016
VwGH 05.10.1987, 87/15/0016
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ist ein Grundstück wegen der Gestaltung des darauf befindlichen Gebäudes als Mietwohngrundstück bewertet, so ist eine Artfortschreibung auf Einfamilienhaus auch dann nicht möglich, wenn wegen Zeitschäden nur mehr eine Wohnung benutzbar ist. |
Normen | |
RS 2 | Die Folge von den sich aus dem BewG 1955 ergebenden Bewertungsgrundsätzen ist, daß der jeweilige Bauzustand eines Gebäudes bei der Einstufung derselben in eine Grundstückshauptgruppe (hier als Mietwohngrundstück) ohne rechtliche Bedeutung ist. Selbst das Unbenutzbarwerden eines ganzen Gebäudes würde keine Artfortschreibung rechtfertigen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987150016.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-63450