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VwGH 18.10.1988, 87/14/0187

VwGH 18.10.1988, 87/14/0187

Rechtssatz


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Normen
BAO §116;
BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs1 litc;
RS 1
Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände und nicht rechtliche Beurteilungen, die ein Sachverhalt bei einem anderen Abgabepflichtigen erfuhr.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140187.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-63437