Suchen Hilfe
VwGH 18.10.1988, 87/14/0180

VwGH 18.10.1988, 87/14/0180

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Eine zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens aufgenommene Schuld stellt zwar grundsätzlich eine Privatschuld dar. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch Platz, wenn die fremdfinanzierte Anschaffung des Privatvermögens lediglich Nebenzweck, Hauptzweck der Schuldaufnahme hingegen die Betriebsfinanzierung ist. War auslösendes Moment, also Anlaß für die Schuldaufnahme die Betriebsfinanzierung und diente die Anschaffung des Wirtschaftsgutes des Privatvermögens unter Aufnahme von Fremdmitteln lediglich dazu, die Betriebsfinanzierung zu ermöglichen, dann liegt eine Betriebs- und keine Privatschuld vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140180.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-63434