VwGH 18.10.1988, 87/14/0180
VwGH 18.10.1988, 87/14/0180
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens aufgenommene Schuld stellt zwar grundsätzlich eine Privatschuld dar. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch Platz, wenn die fremdfinanzierte Anschaffung des Privatvermögens lediglich Nebenzweck, Hauptzweck der Schuldaufnahme hingegen die Betriebsfinanzierung ist. War auslösendes Moment, also Anlaß für die Schuldaufnahme die Betriebsfinanzierung und diente die Anschaffung des Wirtschaftsgutes des Privatvermögens unter Aufnahme von Fremdmitteln lediglich dazu, die Betriebsfinanzierung zu ermöglichen, dann liegt eine Betriebs- und keine Privatschuld vor. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987140180.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-63434