VwGH 18.10.1988, 87/14/0178
VwGH 18.10.1988, 87/14/0178
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §3 Z28; |
RS 1 | Der Ausschluß der Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer von der Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuwendungen an den Betriebsratsfonds zielt erkennbar darauf ab, einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbare Arbeitgeberzuwendungen nicht schon deshalb steuerfrei zu stellen, weil sie über den Umweg des Betriebsratsfonds erbracht werden. Ein solcher Umweg liegt jedenfalls auch vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsratsfonds, und sei es auch ohne ausdrückliche Zweckbindung, Mittel zur Verfügung stellt, die im Wege des Betriebsratsfonds dann unmittelbar individuell bestimmten oder bestimmbaren Arbeitnehmer des Arbeitgebers zugute kommen. |
Norm | BAO §169; |
RS 2 | Die Verwaltungsbehörden sind nicht verhalten, Zeugen so lange einzuvernehmen, bis deren Aussage zur Zufriedenheit der Partei ausfällt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 86/14/0104 E RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6358 F/1988 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987140178.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-63433