VwGH 10.11.1987, 87/14/0141
VwGH 10.11.1987, 87/14/0141
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Der Antrag des Steuerpflichtigen, ihm mitzuteilen, auf welcher Grundlage die Abgabenrückstände errechnet wurden, kann einem Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht nicht gleichgestellt werden. |
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RS 2 | |
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RS 3 | Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß einem ehemaligen Geschäftsführer kein Beschwerderecht zukommt. |
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RS 4 | Wurde über das eigene Vermögen eines Haftungspflichtigen das Konkursverfahren eröffnet, so richtet sich ein auf § 9 BAO und § 80 BAO gegründeter Haftungsanspruch gegen das in Konkurs verfangene Vermögen des Haftungspflichtigen, sodaß nur der Masseverwalter eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde einbringen kann. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987140141.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-63416