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VwGH 22.09.1987, 87/14/0083

VwGH 22.09.1987, 87/14/0083

Rechtssätze


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Norm
FinStrG §98 Abs3;
RS 1
Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der Behörde bzgl der Verantwortung des Beschuldigten, die durch Nachkalkulation zu Tage getretenen Erlösverkürzungen seien nicht aufgetreten, sondern durch Warenschwund (Gerätedefekt, Diebstahl) zu erklären.
Norm
FinStrG §114 Abs1;
RS 2
Auch den Beschuldigten trifft im Verwaltungsstrafverfahren eine Mitwirkungspflicht jedenfalls insoweit, als die Behörde von entscheidungswesentlichen Tatsachen nur durch den Beschuldigten selbst Kenntnis erlagen kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140083.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-63391