VwGH 22.09.1987, 87/14/0083
VwGH 22.09.1987, 87/14/0083
Rechtssätze
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Norm | FinStrG §98 Abs3; |
RS 1 | Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der Behörde bzgl der Verantwortung des Beschuldigten, die durch Nachkalkulation zu Tage getretenen Erlösverkürzungen seien nicht aufgetreten, sondern durch Warenschwund (Gerätedefekt, Diebstahl) zu erklären. |
Norm | FinStrG §114 Abs1; |
RS 2 | Auch den Beschuldigten trifft im Verwaltungsstrafverfahren eine Mitwirkungspflicht jedenfalls insoweit, als die Behörde von entscheidungswesentlichen Tatsachen nur durch den Beschuldigten selbst Kenntnis erlagen kann. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987140083.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-63391