VwGH 15.03.1988, 87/14/0067
VwGH 15.03.1988, 87/14/0067
Rechtssätze
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Norm | BAO §177; |
RS 1 | Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen. |
Normen | |
RS 2 | Den Preis eines zu bebauenden Grundstückes bestimmt - neben Form und Lage - in erster Linie der Umstand, daß es verbaut werden kann, und nicht der Zweck, dem das Grundstück im Falle der Verbauung dienen soll. |
Normen | |
RS 3 | Ausführungen zur Frage, wie der Verkaufspreis eines Hotels in einem Schigebiet bei der Veräußerungsgewinnermittlung gem § 4 Abs 1 EStG auf das Gebäude und auf Grund und Boden aufzuteilen ist. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987140067.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-63380