VwGH 30.06.1987, 87/14/0052
VwGH 30.06.1987, 87/14/0052
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Es ergibt sich bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, daß unter Eigenheim ein Gebäude zu verstehen ist, das vom Besitzer (im wesentlichen) selbst zu Wohnzwecken benützt wird, sei es durch eigenes Bewohnen allein, sei es mit nahen Angehörigen. Dafür, daß der Gesetzgeber von diesem Wortsinn abweichen wollte, bietet das Gesetz keinen Anhaltspunkt. Ist ein Zweifamilienhaus schon vom Zeitpunkt seiner Errichtung an dazu gewidmet, daß eine der beiden gleich großen Wohnungen der Vermietung dienen soll, so handelt es sich nicht um ein Eigenheim. (Auseinandersetzung mit der Kritik Schimetscheks im FJ 1983, S 73/74, E , 82/14/0270). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987140052.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-63374