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VwGH 16.02.1988, 87/14/0040

VwGH 16.02.1988, 87/14/0040

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §4 Abs1;
Sonderabgabe von Kreditunternehmungen §3 Abs2 Z1;
VwRallg;
RS 1
Betrieb ist die unter Zusammenfassung von Arbeit und Produktionsmitteln planvoll organisierte Wirtschaftseinheit mit dem Ziel der Produktion von Gütern und Dienstleistungen (Hinweis auf E , 2989/78).
Norm
Sonderabgabe von Kreditunternehmungen §3 Abs2 Z1;
RS 2
Bei vermieteten Grundstücken handelt es sich um keine Betrieben unmittelbar zurechenbare Aktivposten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140040.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-63368