VwGH 16.02.1988, 87/14/0040
VwGH 16.02.1988, 87/14/0040
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Betrieb ist die unter Zusammenfassung von Arbeit und Produktionsmitteln planvoll organisierte Wirtschaftseinheit mit dem Ziel der Produktion von Gütern und Dienstleistungen (Hinweis auf E , 2989/78). |
Norm | Sonderabgabe von Kreditunternehmungen §3 Abs2 Z1; |
RS 2 | Bei vermieteten Grundstücken handelt es sich um keine Betrieben unmittelbar zurechenbare Aktivposten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987140040.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-63368