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VwGH 15.12.1987, 87/14/0016

VwGH 15.12.1987, 87/14/0016

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Beweiswürdigung muß den Denkgesetzen entsprechen. Die Erstaussage hat die Vermutung für sich, daß sie der Wahrheit am nächsten kommt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0080 E RS 2
Norm
RS 2
Ausführungen zur Frage der Schenkung von Sparbüchern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140016.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-63363