VwGH 03.03.1987, 87/14/0003
VwGH 03.03.1987, 87/14/0003
Rechtssätze
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Norm | VwGG §23 Abs1; |
RS 1 | Es genügt nicht, wenn der Steuerberater der beschwerdeführenden Partei dem die Beschwerde einbringenden Rechtsanwalt eine Substitutionsvollmacht erteilt. Dem § 23 Abs 1 VwGG wird vielmehr nur eine unmittelbare Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes durch die Partei (Beschwerdeführer) gerecht. |
Norm | VwGG §23 Abs1; |
RS 2 | Es ist zwar zulässig, dass ein spätestens bei Ablauf der Beschwerdefrist bestehendes unmittelbares Vertretungsverhältnis zwischen der beschwerdeführenden Partei und dem einschreitenden Rechtsanwalt auf Grund eines Mängelbehebungsauftrages des Verwaltungsgerichtshofes auch noch nachträglich beurkundet wird. Wird aber das Vollmachtsverhältnis erst nach Ablauf der Beschwerdefrist begründet, so vermag dies, auch wenn damit die nachträgliche Genehmigung der Beschwerdeeinbringung durch den Rechtsanwalt bezweckt werden sollte, die Rechtswirksamkeit der Beschwerführung nicht zu begründen. (Hinweis auf B , 0577/80, VwSlg 10641 A/1980, und vom , 83/17/0225) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987140003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-63357