VwGH 29.03.1989, 87/13/0249
VwGH 29.03.1989, 87/13/0249
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Müssen sich Kinder zur Bewältigung ihres Studiums außerhalb des elterlichen Haushaltes aufhalten, dann ist jener Teil der Unterhaltskosten und Ausbildungskosten, mit dem zwangsläufig ein solcher Aufwand am Wohnort der Eltern überschritten wird, als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1987130249.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-63352