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VwGH 29.03.1989, 87/13/0249

VwGH 29.03.1989, 87/13/0249

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Müssen sich Kinder zur Bewältigung ihres Studiums außerhalb des elterlichen Haushaltes aufhalten, dann ist jener Teil der Unterhaltskosten und Ausbildungskosten, mit dem zwangsläufig ein solcher Aufwand am Wohnort der Eltern überschritten wird, als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130249.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-63352