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VwGH 25.05.1988, 87/13/0244

VwGH 25.05.1988, 87/13/0244

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft mbH entrichtete Gesellschaftsteuer unterliegt dem Abzugsverbot nach § 17 KStG. Diese Bestimmung knüpft ebenso wie § 20 Abs 2 EStG 1972 das Abzugsverbot daran, daß die betreffenden Aufwendungen (Ausgaben) mit "nicht steuerpflichten" Einkünften (Einnahmen) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Vom Fehlen einer Steuerpflicht ist aber nicht nur im Falle von steuerbefreiten Einnahmen, sondern auch dann auszugehen, wenn die betreffenden Einnahmen primär nicht steuerbar sind, weil sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden können (Hinweis auf E , 84/14/0127 und E , 86/14/0028).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/03 86/13/0201 1
Norm
KStG 1966 §17;
RS 2
Ausführungen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gesellschaftsteuer, die für Gesellschafterzuschüsse anfällt (Hinweis E , 86/13/0201, E ,87/13/0130).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/13/0213 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130244.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-63349