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VwGH 06.04.1988, 87/13/0210

VwGH 06.04.1988, 87/13/0210

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die "Statistische Analyse von Datenmengen" im Bereich der Betriebswirtschaft ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Eine Tätigkeit ist nicht bereits dann wissenschaftlich iS der angeführten Gesetzesstelle, wenn sie auf Erkenntnisse der Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich "wissenschaftlicher Methoden" bedient, sondern erst wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dh dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder (und) der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissenstandes dient (Hinweis auf E vom , 82/14/0215).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/10/29 83/14/0241 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130210.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-63340

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