VwGH 06.04.1988, 87/13/0210
VwGH 06.04.1988, 87/13/0210
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Die "Statistische Analyse von Datenmengen" im Bereich der Betriebswirtschaft ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Eine Tätigkeit ist nicht bereits dann wissenschaftlich iS der angeführten Gesetzesstelle, wenn sie auf Erkenntnisse der Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich "wissenschaftlicher Methoden" bedient, sondern erst wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dh dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder (und) der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissenstandes dient (Hinweis auf E vom , 82/14/0215). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/10/29 83/14/0241 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987130210.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-63340