VwGH 17.05.1989, 87/13/0188
VwGH 17.05.1989, 87/13/0188
Rechtssatz
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Norm | BAO §200 Abs1; |
RS 1 | Ob ein Bescheid vorläufig oder endgültig ergehen soll, ist der Abgabenbehörde nicht schlechtweg anheimgestellt. Nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 200 Abs. 1 BAO steht es im freien Ermessen der Behörde, den Bescheid zunächst als "vorläufigen Bescheid" zu erlassen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1987130188.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-63334