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VwGH 17.05.1989, 87/13/0188

VwGH 17.05.1989, 87/13/0188

Rechtssatz


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Norm
BAO §200 Abs1;
RS 1
Ob ein Bescheid vorläufig oder endgültig ergehen soll, ist der Abgabenbehörde nicht schlechtweg anheimgestellt. Nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 200 Abs. 1 BAO steht es im freien Ermessen der Behörde, den Bescheid zunächst als "vorläufigen Bescheid" zu erlassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130188.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-63334