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VwGH 08.06.1988, 87/13/0170

VwGH 08.06.1988, 87/13/0170

Rechtssätze


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Norm
BAO §48;
RS 1
Bei Anträgen nach § 48 BAO ist zunächst das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dafür genügt es, daß ein Abgabepflichtiger der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, also - auch nur theoretisch - die Möglichkeit einer mehrfachen Belastung eines Gegenstandes mit gleichartigen

Steuern besteht. Die tatsächliche Erhebung gleichartiger Steuern ist hingegen nicht Voraussetzung (Hinweis E , 81/14/0099).
Norm
RS 2
Bei Ermessensentscheidungen hat der VwGH ausschließlich zu prüfen, ob die belangte Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen Gebrauch gemacht hat oder nicht (Hinweis E , 1345/76).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/13/0086 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130170.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-63326