VwGH 08.06.1988, 87/13/0170
VwGH 08.06.1988, 87/13/0170
Rechtssätze
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Norm | BAO §48; |
RS 1 | Bei Anträgen nach § 48 BAO ist zunächst das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dafür genügt es, daß ein Abgabepflichtiger der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, also - auch nur theoretisch - die Möglichkeit einer mehrfachen Belastung eines Gegenstandes mit gleichartigen Steuern besteht. Die tatsächliche Erhebung gleichartiger Steuern ist hingegen nicht Voraussetzung (Hinweis E , 81/14/0099). |
Norm | |
RS 2 | Bei Ermessensentscheidungen hat der VwGH ausschließlich zu prüfen, ob die belangte Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen Gebrauch gemacht hat oder nicht (Hinweis E , 1345/76). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/13/0086 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987130170.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-63326