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VwGH 29.03.1989, 87/13/0169

VwGH 29.03.1989, 87/13/0169

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
RS 1
Die Tätigkeit eines Versicherungsmathematikers ist der Berufstätigkeit eines staatlich befugten und beeideten Ziviltechnikers nicht ähnlich.
Norm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
RS 2
Eine Tätigkeit ist einer im § 22 Abs 1 Z 1 EStG namentlich aufgezählten Berufstätigkeit unmittelbar ähnlich, wenn sie ungeachtet des Fehlens wenigstens einer der nach dem einschlägigen Berufsrecht oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen in allen nach der Verkehrsauffassung unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise wesentlichen Momenten mit dem typisierten Bild jenes freien Berufes übereinstimmt, der als Maß der Ähnlichkeit in Betracht kommt und in der Aufzählung des Gesetzes enthalten ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130169.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-63325