VwGH 22.02.1989, 87/13/0124
VwGH 22.02.1989, 87/13/0124
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | "Berücksichtigungswürdig" sind alle Gründe, die eine mildere Beurteilung der Tat erlauben und die nicht schon bei der Strafbemessung herangezogen werden hätten müssen. Ihre Feststellung liegt nicht im Ermessen der Behörde; erst wenn ihr Vorliegen festgestellt ist, liegt die Ausübung des Gnadenrechtes im Ermessen der Behörde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1987130124.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-63314