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VwGH 22.02.1989, 87/13/0124

VwGH 22.02.1989, 87/13/0124

Rechtssatz


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Norm
RS 1
"Berücksichtigungswürdig" sind alle Gründe, die eine mildere Beurteilung der Tat erlauben und die nicht schon bei der Strafbemessung herangezogen werden hätten müssen. Ihre Feststellung liegt nicht im Ermessen der Behörde; erst wenn ihr Vorliegen festgestellt ist, liegt die Ausübung des Gnadenrechtes im Ermessen der Behörde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130124.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-63314