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VwGH 10.09.1987, 87/13/0086

VwGH 10.09.1987, 87/13/0086

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Begründet eine Abgabepflichtige die Notwendigkeit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit ihrer eigenen Erwerbstätigkeit, so ist festzustellen, ob sie zu einer Erwerbstätigkeit genötigt war. Das unbestrittene Recht auf Erwerbstätigkeit begründet noch keine zwingende Verpflichtung, tatsächlich erwerbstätig zu werden. Eine solche Verpflichtung wäre nur zu bejahen, wenn anderenfalls der Unterhalt der Familie gefährdet gewesen wäre (Hinweis E , 296/79, E , 2170/77).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130086.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-63300