VwGH 05.10.1988, 87/13/0085
VwGH 05.10.1988, 87/13/0085
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Bei einem Miethaus erscheint die Annahme einer Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren in aller Regel als angemessen. |
Normen | |
RS 2 | Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist die Vornahme eines Abschlages für Entwertung infolge Erwerbs von Minoritätsanteilen (Minoritätsabschlag) grundsätzlich gerechtfertigt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987130085.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-63299