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VwGH 05.10.1988, 87/13/0085

VwGH 05.10.1988, 87/13/0085

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
EStG 1972 §7;
RS 1
Bei einem Miethaus erscheint die Annahme einer Gesamtnutzungsdauer von 75 Jahren in aller Regel als angemessen.
Normen
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
EStG 1972 §7;
RS 2
Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist die Vornahme eines Abschlages für Entwertung infolge Erwerbs von Minoritätsanteilen (Minoritätsabschlag) grundsätzlich gerechtfertigt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130085.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-63299