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VwGH 11.11.1987, 87/13/0055

VwGH 11.11.1987, 87/13/0055

Rechtssatz


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Normen
BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs2;
RS 1
Ein Überrechnungsantrag (wie ein Rückzahlungsantrag) kann nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß durch die spätere Einbuchung einer Belastung auf dem Konto des Antragstellers ein Negativsaldo entstanden sei, wenn die später eingebuchte Belastung nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 239 Abs 2 BAO zur Zahlung fällig wird (Hinweis E , 774/71).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130055.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-63288