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VwGH 05.10.1988, 87/13/0037

VwGH 05.10.1988, 87/13/0037

Rechtssätze


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Normen
ABGB §98;
EStG 1972 §34;
RS 1
Abgeltungsbeträge gem § 98 ABGB, die aus Anlass der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe gezahlt werden, gelten als zwangsläufig erwachsen.
Normen
ABGB §1486a;
ABGB §98;
EStG 1972 §34;
RS 2
Der Abgeltungsanspruch gem § 98 ABGB unterliegt der Verjährung (§ 1486a ABGB). Verzichtet der Verpflichtete auf die Einrede der Verjährung, nimmt er in Kauf, daß bereits verjährte Ansprüche in die Festsetzung des Abgeltungsanspruches einbezogen werden; hinsichtlich der Zahlung bereits verjährter

Ansprüche liegt keine Zwangsläufigkeit vor.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/04/08 84/13/0241 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130037.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-63284