VwGH 05.10.1988, 87/13/0037
VwGH 05.10.1988, 87/13/0037
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Abgeltungsbeträge gem § 98 ABGB, die aus Anlass der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe gezahlt werden, gelten als zwangsläufig erwachsen. |
Normen | |
RS 2 | Der Abgeltungsanspruch gem § 98 ABGB unterliegt der Verjährung (§ 1486a ABGB). Verzichtet der Verpflichtete auf die Einrede der Verjährung, nimmt er in Kauf, daß bereits verjährte Ansprüche in die Festsetzung des Abgeltungsanspruches einbezogen werden; hinsichtlich der Zahlung bereits verjährter Ansprüche liegt keine Zwangsläufigkeit vor. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/04/08 84/13/0241 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987130037.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-63284