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VwGH 17.02.1988, 87/13/0028

VwGH 17.02.1988, 87/13/0028

Rechtssätze


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Normen
AbgRallg;
EStG 1972 §23 Z2;
RS 1
Es wäre eine Überspitzung der Bilanzbündeltheorie, wollte man die im allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend fakturierten und bezahlten laufenden Warengeschäfte zwischen ineinander verflochtenen Gesellschaften nicht als Veräußerung und Anschaffung (Kauf), sondern als Entnahmen und Einlagen der Waren behandeln (Hinweis auf E , 2919/80, E , 2979/76).
Normen
AbgRG 1949;
EStG 1972 §23 Z2;
RS 2
Das Vorliegen eines gesellschaftsrechtlichen Vorganges wäre anzunehmen, wenn ein Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschft zu unüblichen Geschäftsbedingungen (zB keine Sicherung der Darlehensforderung, unüblich lange Laufzeit, die vereinbarten Zinsen weichen erheblich nach oben oder nach unten vom Marktzinsfuß ab usw) zur Verfügung gestellt würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6296 F/1988
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130028.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-63280