VwGH 17.02.1988, 87/13/0028
VwGH 17.02.1988, 87/13/0028
Rechtssätze
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Normen | AbgRallg; EStG 1972 §23 Z2; |
RS 1 | Es wäre eine Überspitzung der Bilanzbündeltheorie, wollte man die im allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend fakturierten und bezahlten laufenden Warengeschäfte zwischen ineinander verflochtenen Gesellschaften nicht als Veräußerung und Anschaffung (Kauf), sondern als Entnahmen und Einlagen der Waren behandeln (Hinweis auf E , 2919/80, E , 2979/76). |
Normen | AbgRG 1949; EStG 1972 §23 Z2; |
RS 2 | Das Vorliegen eines gesellschaftsrechtlichen Vorganges wäre anzunehmen, wenn ein Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschft zu unüblichen Geschäftsbedingungen (zB keine Sicherung der Darlehensforderung, unüblich lange Laufzeit, die vereinbarten Zinsen weichen erheblich nach oben oder nach unten vom Marktzinsfuß ab usw) zur Verfügung gestellt würde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6296 F/1988 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987130028.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-63280