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VwGH 16.11.1988, 87/13/0027

VwGH 16.11.1988, 87/13/0027

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd;
RS 1
Der allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen kann für seine Gutachtertätigkeit den ermäßigten Umsatzsteuersatz nur dann in Anspruch nehmen, wenn er das Gutachten in seiner Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder abgibt.
Norm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
RS 2
Der allg beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen erlangt durch seine Tätigkeit weder die Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder noch übt er, da durch seine Tätigkeit nur ein nicht wesentlicher Teilbereich der Befugnisse eines Wirtschaftstreuhänders ausgeschöpft wird, eine dem Wirtschaftstreuhänder ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130027.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-63279