VwGH 16.09.1987, 87/13/0011
VwGH 16.09.1987, 87/13/0011
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §2 Abs2; |
RS 1 | Ein Bestandobjekt stellt dann keine Einkunftsquelle dar, wenn die Vermietung und Verpachtung auf Dauer gesehen keine Einnahmenüberschüsse erwarten läßt, wobei das Ergebnis eines 5- jährigen Beobachtungszeitraumes im Bereiche der Vermietung und Verpachtung in der Regel bereits eine Beurteilung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Tätigkeit ermöglicht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987130011.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-63274