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VwGH 16.09.1987, 87/13/0011

VwGH 16.09.1987, 87/13/0011

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §2 Abs2;
RS 1
Ein Bestandobjekt stellt dann keine Einkunftsquelle dar, wenn die Vermietung und Verpachtung auf Dauer gesehen keine Einnahmenüberschüsse erwarten läßt, wobei das Ergebnis eines 5- jährigen Beobachtungszeitraumes im Bereiche der Vermietung und Verpachtung in der Regel bereits eine Beurteilung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Tätigkeit ermöglicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130011.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-63274