VwGH 19.12.1988, 87/10/0068
VwGH 19.12.1988, 87/10/0068
Rechtssätze
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Normen | NatSchG Slbg 1977 §35 Abs1; TierartenschutzV Slbg 1980; |
RS 1 | Nach dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 Slbg NatSchG ist der Personenkreis der Entschädigungsberechtigten nicht demonstrativ aufgezählt, sodass ein Bestandnehmer wie der Pächter eines Fischereirechtes nicht zum Personenkreis des § 35 Abs 1 Slbg NatSchG gehört und daher kein Antragsrecht hat (Hinweis auf E VfSlg 5709 und Entscheidung des , Jbl 1985,32). Angesichts des klaren Wortlautes dieser Gesetzesstelle ist weder für eine historische oder teleologische Interpretation noch gar für eine Analogie Raum. |
Normen | NatSchG Slbg 1977 §35 Abs1; TierartenschutzV Slbg 1980; VwGG §42 Abs1; |
RS 2 | Da dem Ast auf Grund des von ihm behaupteten Bestandrechtes in einem Fischereirecht nur obligatorische Ansprüche zustehen, ist er im Grunde des § 35 Abs 1 Slbg NatSchG zur Antragstellung auf Festsetzung einer Entschädigung nach dem Slbg NatSchG nicht legitimiert, weshalb er durch die Zurückweisung des diesbezüglichen Antrages nicht in seinen Rechten verletzt würde; die Beschwerde ist daher gem § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987100068.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-63228