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VwGH 01.03.1988, 87/09/0158

VwGH 01.03.1988, 87/09/0158

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Bedienstete im Wochengeldbezug sind iSd § 4 Abs 1 InvEG nicht gegen Entgelt beschäftigt; sie sind daher bei der Ermittlung der Pflichtzahl der zu beschäftigenden begünstigten Invaliden bzw. in weiterer Folge bei der Ermittlung der Ausgleichstaxe nicht zu berücksichtigen. Das Wochengeld kann nicht in ein Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis umgedeutet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12870 A/1988
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090158.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-63206