VwGH 12.02.1988, 87/08/0050
VwGH 12.02.1988, 87/08/0050
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Liegt der Beschäftigung im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG kein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG zugrunde, so sind unter "Arbeitseinkommen" (Erwerbseinkommen) die aus dieser Beschäftigung erzielten Einkünfte in Geld- oder Güterform zu verstehen (Hinweis E , 0684/53, VwSlg 3306 A/1954, E , 1528/59, E , 1915/61, und E , 0332/63, VwSlg 6364 A/1964). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 85/08/0010 E RS 2 |
Normen | |
RS 2 | Der Empfänger einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hat nach § 50 AlVG 1958 die Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitsamt auch dann zu melden, wenn die Beschäftigung nach seiner Auffassung den Anspruch auf die Leistung nicht zu beeinflussen vermag. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0332/63 E VwSlg 6364 A/1964 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987080050.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-63173