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VwGH 06.07.1989, 87/06/0110

VwGH 06.07.1989, 87/06/0110

Rechtssätze


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Normen
B-VG Art119a Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
ROG Slbg 1977 §19 Abs5 idF 1984/052;
VwRallg;
RS 1
§ 19 Abs 5 Slbg ROG räumt der Landesregierung kein Ermessen ein; das Wort "kann" bringt nur die Ermächtigung auch der Landesbehörde zur Erlassung eines Entfernungsauftrages zum Ausdruck. Es handelt sich um ein Aufsichtsmittel besonderer Art.
Normen
ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF 1984/052;
ROG Slbg 1977 §19 Abs5 idF 1984/052;
RS 2
Ein Beseitigungsauftrag nach § 19 Abs 5 Slbg ROG darf nur ergehen, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG von vornherein gesetzwidrig wäre oder einen Tatbestand nach § 17 Abs 3 Slbg ROG bewirken würde.
Norm
ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF vor 1984/052;
RS 3
Die Widmung einer Fläche als Grünland reicht allein noch nicht aus, ein dieser Widmung widersprechendes Vorhaben nicht zu genehmigen; vielmehr ist auf die Verhältnisse des Einzelfalles Bedacht zu nehmen (Hinweis E , 82/06/0086).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/06/0226 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12969 A/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-63135