VwGH 14.04.1988, 87/06/0026
VwGH 14.04.1988, 87/06/0026
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Ob eine Beschlussfassung des zuständigen Gemeindeorganes für die Beschwerdeerhebung vorliegt, ist für die Beschwerdelegitimation ohne Bedeutung. Es kommt auf das Innenverhältnis nicht an (Hinweis auf E VS vom , 2672/78, VwSlg 10147 A/1980, sowie das Fehlen einer Vertretungsbeschränkung des Bürgermeisters in der Gemeindeordnung). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1987060026.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-63113