VwGH 22.12.1987, 87/05/0154
VwGH 22.12.1987, 87/05/0154
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die in einem aufhebenden aufsichtsbehördlichen Bescheid geäußerte, die Aufhebung tragende Rechtsansicht, ist im festgesetzten Verfahren bindend, mag sie auch zur objektiven Rechtslage in Widerspruch stehen. |
Norm | RGaO §13 Abs4 lita; |
RS 2 | Ein Grundeigentümer kann auf seiner Liegenschaft so viele Garagen schaffen als ihm beliebt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn er hiebei einer Ausnahmebewilligung zum Nachteil des Nachbarn bedarf. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1309/68 E RS 5 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1987050154.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-63091