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VwGH 22.12.1987, 87/05/0154

VwGH 22.12.1987, 87/05/0154

Rechtssätze


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Normen
B-VG Art119a Abs5;
GdO Bgld 1965 §77 Abs6 idF 1977/033;
VwRallg;
RS 1
Die in einem aufhebenden aufsichtsbehördlichen Bescheid geäußerte, die Aufhebung tragende Rechtsansicht, ist im festgesetzten Verfahren bindend, mag sie auch zur objektiven Rechtslage in Widerspruch stehen.
Norm
RGaO §13 Abs4 lita;
RS 2
Ein Grundeigentümer kann auf seiner Liegenschaft so viele Garagen schaffen als ihm beliebt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn er hiebei einer Ausnahmebewilligung zum Nachteil des Nachbarn bedarf.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1309/68 E RS 5

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-63091