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VwGH 15.09.1987, 87/05/0100

VwGH 15.09.1987, 87/05/0100

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auf die Handhabung des Ermessens nach § 68 Abs 7 AVG (hier: Antrag auf Erstreckung der in einem baupolizeilichen Auftrag festgesetzten Erfüllungsfrist) steht niemandem ein Rechtsanspruch zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-63076